Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in den Bereichen
- Hören
- Sehen
- körperliche und motorische Entwicklung (inklusive Bereich Unterstützte Kommunikation)
können in Niedersachsen Unterstützung durch Mobile Dienste erhalten.
Ziel dieses Beratungssystems ist es, Schulen dabei zu unterstützen, den Unterricht und die schulischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Entstehung von Bedarfen an sonderpädagogischer Unterstützung präventiv entgegengewirkt werden kann und die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung bestmöglich gefördert werden können.
Inhalte der Beratung können sein:
- Beratung und Unterstützung der betroffenen Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und Eltern
- Information der Mitschülerinnen und Mitschüler
- Beratung zur Ausstattung des Arbeitsplatzes und Verwendung von technischen Hilfsmitteln
- Beratung und Unterstützung in Bezug auf soziale, didaktische, methodische und unterrichtsorganisatorische Aspekte
- Beratung zur Gewährung und Umsetzung eines Nachteilsausgleichs
Es können sowohl Schulen als auch die Erziehungsberechtigten und alle am Förderprozess beteiligten Personen und Institutionen die verschiedenen Mobilen Dienste anfordern.
Die Angebote der Mobilen Dienste richten sich damit an das System Schule und machen auch einzelfallbezogene Beratungen möglich.
Schulisches Personal kann über das Onlineportal B&U eine Beratungsanfrage stellen.
Nähere Informationen zu den Mobilen Diensten erhalten Sie über das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI).